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Konzept zur sonderpädagogischen Grundversorgung

Das gesamte Förderkonzept „Sonderpädagogische Grundversorgung“ der Grundschule Heeßen kann im Download-Bereich heruntergeladen werden. Nachfolgend finden Sie lediglich die Einleitung:

1. Amtliche Vorgaben

  • § 4 des Nieders. Schulgesetzes
  • § 14 des Niedersächsischen Schulgesetzes
  • RdErl. d. MK v. 01.02.2005, Absatz 1.7.4.

2. Gemeinsame Zielsetzungen und Rahmenbedingungen der Förderschulen und der Grundschule Heeßen

Der schulische Lernort für alle Kinder im Primarbereich mit Problemen beim Lernen, im emotionalen und sozialen Bereich, in der Sprache und beim Sprechen ist die Grundschule Heeßen.

Von der Förderschule werden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit o. g. Problemen dauerhaft zusätzliche Stunden für die Durchführung der sonderpädagogischen Förderung zur Verfügung gestellt.

Eine Überweisung in die Förderschule ist damit für die Schülerinnen und Schüler, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf in diesen Schwerpunkten haben, in der Regel nicht erforderlich.

Mit der „Sonderpädagogischen Grundversorgung“ wird eine wohnortnahe Beschulung, die Passung sonderpädagogischer Hilfen als auch eine frühzeitige Förderung (Prävention) ermöglicht.

Pro Grundschulklasse werden verbindlich zwei Förderschullehrerstunden wöchentlich vom Sonderpädagogischem Förderzentrum zur Verfügung gestellt.

Hinweis

Im Landkreis Schaumburg war bis Ende des Schuljahres 2007/08 die „Marienschule Bückeburg“ für die sonderpädagogische Förderung der sprachbehinderten Kinder zuständig. Seit Beginn des Schuljahres 2008/09 erfolgt diese Förderung nach Auflösung der Marienschule durch die Grundschule „Am Harrl“ in Bückeburg.  Die Beschulung für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung nimmt die Schule „Am Deister“ in Bad Nenndorf wahr.

Ein sich im Aufbau befindliches systemisches Beratungsangebot, das von Förderschullehrkräften und Jugendamt durchgeführt wird, steht zusätzlich zur Grundversorgung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich emotionaler und sozialer Entwicklung zur Verfügung. Maßnahmen, die sich daraus ergeben, werden in der Regel in der Grundversorgung getätigt, soweit sie den schulischen Bereich betreffen.