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Förderkonzept

Das gesamte Förderkonzept der Grundschule Heeßen kann im Download-Bereich heruntergeladen werden. Nachfolgend finden Sie lediglich die Einleitung:

Ziele und rechtlicher Rahmen

Jedes Kind an der GS Heeßen soll seinen Fähigkeiten, seinem Leistungsvermögen und seinen Interessen entsprechend gefördert, gefordert und unterstützt werden.

Es werden nicht nur Schülerinnen und Schüler mit Lernschwächen gefördert, sondern ebenso diejenigen mit Lernstärken (s. Die Arbeit in der Grundschule, Erl. d. MK vom 03.02.2004, Punkt 5.6).

Insbesondere umfasst die Förderung folgende Bereiche:

  • Sprachförderung vor der Einschulung (§54 a NSchG/RdErl. d. MK vom 01.03.2006)
  • Fördermaßnahmen im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung   
    (RdErl. d. MK vom 01.02.2005)
  • Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher
    Herkunftssprache (RdErl. d. MK vom 21.07.2005)
  • Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
    (RdErl. d. MK vom 04.10.2005)

Die Grundlage zur Koordination der einzelnen Maßnahmen bildet die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung:

  • Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation, Handreichung, Niedersächsisches Kultusministerium, Hannover Juli 2006